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Allgemeine Geschäftsbedingungen Sämtliche Angebote werden von AH-Concept GmbH für den Erfolgsfall provisionspflichtig unterbreitet. Es gelten insoweit folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlungstätigkeit: Vermittlungstätigkeit AH-Concept GmbH bietet Immobilienobjekte als Vermittler zum Kauf und oder zur Miete an. Die Objektangaben sind von AH-Concept GmbH mit Sorgfalt eingeholt, basieren aber auf den AH-Concept GmbH erteilten Informationen der Vertragspartner und/oder der Eigentümer. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher keine Gewähr übernommen werden. Ein Zwischenverkauf des Objektes bleibt vorbehalten. Eine Reservierung eines Objektes ist nur in Einzelfällen für einen befristeten Zeitraum möglich und bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unter Angabe des Zeitraumes durch AH-Concept GmbH. Maklervertrag Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und AH-Concept GmbH kommt zustande, wenn der Kunde, in Kenntnis der Provisionspflicht der Angebots- und Vermittlungstätigkeit, von AH-Concept GmbH Informationen über beworbene Objekte anfordert und/oder nach Übersendung der Angebote weitere Informationen anfordert und/oder es zu einer Vereinbarung eines Besichtigungstermins des Objektes mit AH-Cocnept GmbH oder über AH-Concept GmbH kommt. Provisionsanspruch Die Inanspruchnahme der Tätigkeit von AH-Concept GmbH und die Anforderung der Objektunterlagen ist provisionspflichtig, sofern es zu einem Vertragsabschluß über das Objekt kommt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision entsteht auch dann, wenn ein Vertrag zu vom ursprünglichen Angebot abweichenden Konditionen geschlossen wurde, sofern eine wirtschaftliche Identität des Vertrages gegeben ist. Diese ist insbesondere bei einem abweichenden Kaufpreis gegeben oder wenn nur ein Teil der Immobilie vom Kunden erworben wurde oder die Immobilie mit anderen Personen gemeinsam erworben wird. Informations- und Auskunftspflicht Der Kunde ist verpflichtet, AH-Concept GmbH innerhalb von 7 Werktagen über Vertragsabschlüsse zu informieren. Diese Auskunftsverpflichtung besteht auch über etwaige Vertragsabschlüsse durch Dritte, die die Objektinformationen unmittelbar oder mittelbar von dem Kunden erhalten haben. Provisionshöhe Die Höhe der Provision beträgt bei Verkäufen 3,57% (inkl. der gesetzlichen MwSt.) aus dem Kaufpreis, bei Vermietungen 2,32 Monatskaltmieten (inkl. der gesetzlichen MwSt.) sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen ist. Fälligkeit der Proviosionsansprüche Der Anspruch auf Zahlung und die Fälligkeit der Provision entsteht bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Informationsweitergabe an Dritte Sämtliche Informationen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen von diesem nicht an Dritte weitergegeben werden. Werden die Informationen an einen Dritten weitergegeben und kommt es zu einem Vertragsabschluß mit diesem Dritten oder gemeinsam mit diesem Dritten, dann haftet der Kunde in Höhe der Provision, auf die AH-Concept GmbH Anspruch hätte, wenn der Kunde das Objekt selbst bzw. allein erworben hätte. Vorkenntnis Sollte der Kunde über das angebotene Objekt bereits Vorkenntnis besitzen, so ist der Kunde verpflichtet, AH-Concept GmbH unter Bekanntgabe der Informationsquelle hierüber innerhalb von 7 Werktagen in Kenntnis zu setzen. Sollte dem Kunden das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt von einem Dritten angeboten werden, so ist der Kunde verpflichtet, den Dritten unverzüglich darauf hinzuweisen, dass er bereits durch AH-Concept GmbH Vorkenntnis erlangt hat. Ebenso hat er weitere etwaige Vermittlerdienste des Dritten im eigenen Interesse abzulehnen, da andernfalls die Gefahr besteht, auch diesem anderen Anbieter gegenüber zur Zahlung einer Provision verpflichtet zu sein. Vertragsumfang / Bonität AH-Concept GmbH ist uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden. AH-Concept GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Schriftform, Salvatorische Klausel, Mitwirkung, Gerichtsstand Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil von ihr unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im übrigen unberührt. Für den Fall, dass die aus dem Maklervertrag in Anspruch zu nehmende Partei ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand München vereinbart. © AH-Concept GmbH - Alle Rechte vorbehalten |